FAQ

Häufige Fragen zum EAA & WCAG 2.1 AA.

Die wichtigsten Antworten für österreichische Unternehmen – tastaturbedienbar und screenreader-tauglich.

Ab wann gilt der European Accessibility Act in Österreich?

Der EAA ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und in Österreich durch das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) umgesetzt. Betroffene Unternehmen müssen seitdem alle neuen digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei nach WCAG 2.1 AA anbieten.

Bin ich als kleines Unternehmen vom EAA betroffen?

Kleinstunternehmen (weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Jahresumsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Sobald du jedoch einen Online-Shop, ein Buchungssystem, ein E-Banking oder ähnliche Endverbraucher-Dienste betreibst und über der Schwelle liegst, bist du betroffen.

Was kostet ein EAA-Audit?

Ein Gratis-Schnellcheck zeigt unverbindlich die größten Code-Barrieren deiner Startseite. Ein vollständiges Audit beginnt – je nach Seitenumfang – meist im niedrigen vierstelligen Bereich. Das anschließende Refactoring wird nach Aufwand abgerechnet, weil keine zwei Codebasen gleich sind.

Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?

In Österreich sind Verwaltungsstrafen bis 80.000 € pro Verstoß möglich. Hinzu kommen Abmahnungen durch Verbände sowie Reputationsschäden, weil betroffene Nutzer und Wettbewerber Beschwerden bei der Sozialministeriumservice-Stelle einbringen können.

Muss meine Website komplett neu gebaut werden?

Nein. In den allermeisten Fällen reicht ein chirurgisches Code-Refactoring: semantisches HTML reparieren, ARIA-Attribute ergänzen, Tastaturbedienbarkeit und Kontraste sicherstellen. Das Design für sehende Maus-Nutzer bleibt unverändert.

Wie lange dauert ein typisches Code-Refactoring?

Eine kleine Marketing-Site ist meist in 1 Woche konform, ein mittelgroßer Webshop in 2–3 Wochen. Die genaue Dauer hängt vom Zustand des bestehenden Codes und der Komplexität interaktiver Komponenten (Filter, Checkout, Login) ab.

Was ist der Unterschied zwischen WCAG 2.1 A, AA und AAA?

Stufe A deckt absolute Mindestanforderungen ab (z. B. Alt-Texte). Stufe AA ist die rechtlich verbindliche Konformitätsstufe in Österreich und der EU – sie verlangt u. a. Kontrast ≥ 4,5:1 und volle Tastaturbedienbarkeit. Stufe AAA ist die höchste Stufe und in der Praxis nur für ausgewählte Inhalte realistisch.

Reicht ein Accessibility-Overlay (z. B. Plugin) für die Konformität?

Nein. Overlays wie AccessiBe, UserWay oder EqualWeb erfüllen die WCAG 2.1 AA nicht, sind in mehreren EU-Ländern bereits Gegenstand von Klagen und verschlechtern für viele Screenreader-Nutzer die Bedienung. Konformität erreichst du nur durch echte Code-Anpassungen.

Bringt mir Barrierefreiheit auch außerhalb der Gesetzes-Pflicht etwas?

Ja, deutlich. Sauberes, semantisches HTML verbessert dein Google-Ranking (SEO), beschleunigt Ladezeiten und macht deine Website für rund 15 % zusätzliche Nutzerinnen und Nutzer bedienbar – darunter ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen und Personen in lauten oder hellen Umgebungen.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung auf meiner Website?

Ja. Jede betroffene Website muss eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung enthalten. Darin werden der Konformitätsstatus, bekannte Barrieren, ein Feedback-Mechanismus und der Verweis auf die Schlichtungsstelle des Sozialministeriumservice dokumentiert. Ich liefere dir die Erklärung als Teil des Refactorings mit.