European Accessibility Act

Handeln statt haften: Das EAA-Gesetz 2025.

Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für Shops und Dienstleister in Österreich Pflicht (laut WKO Richtlinien). Das bedeutet für dich: Handeln ist Pflicht, ein Redesign nicht.

  • Chirurgisches Refactoring

    Reparatur von HTML und ARIA-Attributen tief im Quellcode.

  • Dein Design bleibt

    Optisch ändert sich für Maus-Nutzer nichts.

  • LLM & SEO-Turbo

    KIs lesen Code wie Screenreader. Sauberes HTML pusht dein Ranking.

  • Strafen vermeiden

    Bis zu 80.000 € Strafe pro Verstoß plus kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.

Strafen & Haftung: Was wirklich auf dem Spiel steht

Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um – und es hat Zähne. Wer ab dem 28. Juni 2025 nicht konform ist, riskiert weit mehr als nur ein schlechtes Image:

  • Geldstrafen bis 80.000 € pro Verstoß durch das Sozialministeriumservice – kumulierbar bei mehreren Produkten oder Diensten.
  • Marktüberwachung & Vertriebsverbot: Behörden können nicht-konforme Dienstleistungen vom Markt nehmen lassen.
  • Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG – jede nicht barrierefreie Webseite ist ein Wettbewerbsvorteil-Verlust für die Konkurrenz.
  • Verbandsklagen durch Behindertenverbände auf Unterlassung und Schadenersatz.
  • Reputationsschaden: Verstöße werden in einem öffentlichen Register dokumentiert und sind googlebar.

Wichtig: Es haftet die Geschäftsführung persönlich. Die Ausrede „Das hat meine Agentur gemacht" zählt vor dem Gesetz nicht.