European Accessibility Act
Handeln statt haften: Das EAA-Gesetz 2025.
Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit für Shops und Dienstleister in Österreich Pflicht (laut WKO Richtlinien). Das bedeutet für dich: Handeln ist Pflicht, ein Redesign nicht.
Chirurgisches Refactoring
Reparatur von HTML und ARIA-Attributen tief im Quellcode.
Dein Design bleibt
Optisch ändert sich für Maus-Nutzer nichts.
LLM & SEO-Turbo
KIs lesen Code wie Screenreader. Sauberes HTML pusht dein Ranking.
Strafen vermeiden
Bis zu 80.000 € Strafe pro Verstoß plus kostenpflichtige Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände.
Strafen & Haftung: Was wirklich auf dem Spiel steht
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um – und es hat Zähne. Wer ab dem 28. Juni 2025 nicht konform ist, riskiert weit mehr als nur ein schlechtes Image:
- Geldstrafen bis 80.000 € pro Verstoß durch das Sozialministeriumservice – kumulierbar bei mehreren Produkten oder Diensten.
- Marktüberwachung & Vertriebsverbot: Behörden können nicht-konforme Dienstleistungen vom Markt nehmen lassen.
- Abmahnungen durch Mitbewerber nach dem UWG – jede nicht barrierefreie Webseite ist ein Wettbewerbsvorteil-Verlust für die Konkurrenz.
- Verbandsklagen durch Behindertenverbände auf Unterlassung und Schadenersatz.
- Reputationsschaden: Verstöße werden in einem öffentlichen Register dokumentiert und sind googlebar.
Wichtig: Es haftet die Geschäftsführung persönlich. Die Ausrede „Das hat meine Agentur gemacht" zählt vor dem Gesetz nicht.